Verband


Wie bekomme ich meinen Personenzugang?

 Auf der SSV Homepage können Sie sich über den Login einen persönlichen Zugang verschaffen.

 Login0

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 12:27 Uhr
 

Wie kann ich mich registrieren?

Den Personenzugang erhält man über die Registrierung.

Registrieren

Nach der Eingabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum muss man noch eine leichte Rechenaufgabe lösen und die Registrierung absenden.

Wenn unter diesen Daten keine Emailadresse gespeichert ist, dann kommt die Aufforderung eine Emailadresse einzugeben.
Wenn eine Emailadresse gespeichert ist, dann wird diese ausschnittweise angezeigt. An diese Adresse werden die Zugangsdaten verschickt.
Sollte diese Adresse nicht mehr aktuell sein, dann muss man sich mit der SSV Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

Registrieren1

Anschließend erhalten Sie eine automatisch generierte Email mit dem Anmeldenamen und Passwort.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 12:54 Uhr
 

Welche Möglichkeiten bietet der Personenzugang?

Über den Personenzugang können Sie nun alle in der SSV Datenbank gespeicherten persönlichen Daten
einsehen. Das betrifft die BereicheLogin4
Der Personenzungang ist auch notwendig um sich für Lehrgänge anzumelden.
Als erstes müssen Sie im Bereich Profil ihre Daten vervollständigen, insbesondere die Bankdaten eintragen.
Dann wählen Sie den gewünschten Lehrgang aus und drücken den Button "Anmelden".

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:45 Uhr
 

Kann ich Änderungen selbst vornehmen?

Änderungen können Sie nur im Bereich "Profil" vornehmen. Dort können Sie Ergänzungen, Änderungen oder Löschungen vornehmen. Nicht geändert werden können Vorname, Nachname und Geburtsdatum. Sollten hier falsche Einträge vorliegen, wenden Sie sich bitte an die SSV Geschäftsstelle.

Die Hoheit über Ihre Daten liegt also nun in Ihren Händen. Sie können bzw. sollten über Ihren Personenzugang Ihre persönlichen Daten stets aktuell halten.

Sollten Sie in den anderen Bereichen Unstimmigkeiten feststellen, dann senden Sie die Kopien der entsprechenden Unterlagen an die SSV Geschäftsstelle. Dort wird nach einer Prüfung der Eintrag korrigiert.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:24 Uhr
 

Wofür werden die Daten verwendet?

Die von Ihnen im Bereich "Profil" eingetragenen Daten werden zu Verbandszwecken und -zielen gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verwendet. Näheres ist in der SSV Datenschutzordnung geregelt, die Sie von unserer Homepage herunterladen können.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:44 Uhr
 

Welche Daten von SSV-Gremienmitgliedern werden veröffentlicht?

Veröffentlicht werden die in der SSV Datenbank als öffentlich gekennzeichnete Daten. Welche Daten dies sind können Sie zurzeit noch nicht über Ihr „Profil“ abfragen. Sie können aber auf der SSV Homepage das Gremium aufrufen, in welchem Sie Mitglied sind. Wenn Sie dort mit dem Mauszeiger auf Ihren Namen fahren, erhalten Sie alle Daten angezeigt, die in unserer Datenbank als öffentlich gekennzeichnet sind. Die im Profil gespeicherten, aber im Internet nicht angezeigten Daten sind in der SSV Datenbank als nicht-öffentlich gekennzeichnet.

Die Kennzeichnung als öffentliche und nicht-öffentliche Daten können derzeit nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SSV Geschäftsstelle machen. Wenn Sie in diesem Bereich eine Änderung wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:45 Uhr
 

Wo sind die Daten der SSV-Gremienmitglieder veröffentlicht?

Auf der SSV Homepage sind in folgenden Bereichen Gremien veröffentlicht:

Über uns            > Präsidium
Über uns            > Hauptausschuss
Über uns            > Skijugend
Über uns            > Fachgremien         > Breitensport
Über uns            > Fachgremien         > Wettkampfsport
Über uns            > Bezirke                 > Alb-Donau, usw.

Einzelne Ansprechpartner z.B. SSV Sportwarte und Disziplinleiter sind in den Kontaktboxen veröffentlicht.

Im SBW Handbuch und Terminkalender sind alle Verbands- und Bezirksfunktionäre veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:45 Uhr
 

Wofür werden die als nicht öffentlich gekennzeichneten Daten der SSV-Gremienmitglieder verwendet?

Die nicht öffentlichen Kommunikationsdaten werden nur für den Kontakt zwischen der Geschäftsstelle mit Ihnen sowie für den Kontakt zwischen den Funktionären eines Gremiums untereinander genutzt. Auf Anforderung erhält z.B. ein Bezirksvorsitzender eine Liste mit den öffentlichen und nicht öffentlichen Kontakten der Funktionäre seines Bezirksausschusses.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:45 Uhr
 

Welchen Vorteil bietet das System?

Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie über Ihre Daten selbst bestimmen können.

Für den Verband hat es den Vorteil, dass die Daten in den Veröffentlichungen immer aktuell sind.

Für die Gremienvorsitzenden hat es den Vorteil, dass sie keine zusätzlichen Listen pflegen müssen und bei der Geschäftsstelle immer die aktuellen Daten abrufen können.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:46 Uhr
 

Wer ist in meinem Verein der Vereinsadministrator?

Zum Start von meinSSV.de wurde die Funktion „Postanschrift“ automatisch als Vereinsadministrator festgelegt.
Das Recht zur Rechtevergabe ist an die Rolle des Vereinsadmin geknüpft.
Bei einer Änderung kann der neue Vereinsadmin über seinen Personenzugang das Recht ausüben.
 
Eine Änderung des Vereinsadministrators ist jederzeit möglich.
Dazu muss das Formular „Personaländerungsmittelung Vereinsadministrator“, welches über die SSV-Homepage unter > Service > Formulare abrufbar ist, an die SSV-Geschäftsstelle gesandt werden.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:24 Uhr
 

Welche Rechte kann der Vereinsadministrator vergeben?

Über den Aufruf eines Vereinsfunktionärs kann der Vereinsadministrator diesem seine Rechte vergeben. Die einzelnen Rechte können grundsätzlich an mehrere Personen vergeben werden. Es empfiehlt sich aber auch hier die Rechte bewusst und restriktiv zu vergeben. Hierbei sind „Leserechte“ und „Bearbeitungsrechte“ zu unterscheiden.

Zu den Leserechten gehört die Anzeige der

  • Funktionäre
  • Lizenzen
  • (Start-) Pässe
  • Kader (-mitglieder)
  • Ehrungen
  • Rechnungen

Zu den Bearbeitungsrechten gehört die

    • Bearbeitung der Lehrgangsanmeldungen
    • Terminpflege
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:51 Uhr
 

Wie kann der Vereinsadmin die Rechte vergeben?

Der Vereinsadmin geht über Login zur Anmeldung und gibt die Vereinszugangsdaten (Anmeldename und Passwort) ein.

Anschließend klickt er auf "Funktionäre"
Rechtevergabe1

Jetzt werden ihm alle für den Verein gemeldeten Funktionäre angezeigt. Nur diesen Personen kann er Rechte vergeben.

Als erstes vergibt er sich selbst, also dem Vereinsadmin, z.B. alle Rechte.
Nach anklicken des Doppelpfeils in der Spalte "Rechte" und Zeile "Vereinsadmin" öffnet sich ein weiteres Fenster.

Rechtevergabe2

Durch anklicken der Quadrate können jetzt die gewünschten Rechte vergeben werden.

Rechtevergabe3

Anschließend müssen die Rechte durch klicken des Button "Rechte speichern" gespeichert werden.

Diesen Vorgang wiederholt der Vereinsadmin für jeden der angezeigten Vereinsfunktionäre. Ein Recht kann auch mehrfach an verschiedene Personen vergeben werden.

Beispiel Skischulleiter: Rechte für Lizenzen, Lehrgangsanmeldungen und Terminpflege

Rechtevergabe5

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:53 Uhr
 

An welche Vereinsfunktionäre kann der Vereinsadministrator Rechte vergeben?

Die Rechte können nur einer bereits in der SSV Datenbank vorhandenen Person erteilt werden.
Achtung: Es können nur die angezeigten Funktionen besetzt werden.
Der Vereinsadministrator sorgt zuerst dafür, dass sich der neue Vereinsfunktionär registriert und sein Profil bearbeitet. Anschließend meldet er die Person und ihre Vereinsfunktion sowie das Datum der Amtsübernahme an die SSV Geschäftsstelle.

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten der Geschäftsstelle wird der gemeldeten Person die Funktion vergeben. Sobald dies geschehen ist kann der Vereinsadministrator der Person die notwendigen Rechte vergeben.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:24 Uhr
 

Wie kann der Verein die Rolle "Vereinsadministrator" neu vergeben?

Soll die Rolle des Vereinsadministrators eine andere Person im Verein wahrnehmen, dann ist die Änderung schriftlich bei der SSV Geschäftsstelle zu beantragen. Das Schreiben ist von der/den gemäß § 26 BGB vertretungsberechtigten Person/en zu unterschrieben. Das Formular finden Sie im Bereich Service > Formulare.

Der Vereinsadministrator behält seine Rolle der Rechtevergabe so lange, bis eine schriftliche Änderungsmeldung an die SSV Geschäftsstelle geht.

Der Vereinsadministrator kann das Recht der Administration auch einer anderen Person im Verein erteilen. Dieses Recht sollte bewusst und restriktiv vergeben werden.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:54 Uhr
 

Wie bekommen die Vereinsfunktionäre ihre Rechte angezeigt?

Die Vereinsfunktionäre bekommen ihre Rechte über ihren Personenzugang in der Zeile "Verband"angezeigt.  

Der Vereinsadministrator kann z.B. dem Skischulleiter die Rechte
Anzeige der Funktionäre, Anzeige der Lizenzen und die Bearbeitung der Lehrgangsanmeldungen erteilen.

Vereinszugang2

Oder er kann dem/den Sportwart/en die Rechte
Terminpflege, Anzeige der Funktionäre, Anzeige der (Start-)Pässe und die Anzeige der Kadermitglieder erteilen.

Vereinszugang3

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 14:03 Uhr
 

Breitensport


Wo kann ich meine DSV Card beantragen?

Die Erstausstellung sowie die Verlängerung (nach Besuch einer Fortbildung) der DSV-Card kann ausschließlich beim DSV-Card- und Lizenzservice erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:25 Uhr
 

Wo kann ich meine DSV Card verlängern?

Wenn Sie eine Fortbildung absolviert haben, können Sie nach ca. 14 Tagen Ihre DSV-Card beim DSV-Card- und Lizenzservice in Planegg beantragen www.deutscherskiverband.de

Die Beantragung ist online oder schriftlich möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den DSV-Card- und Lizenzservice.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:25 Uhr
 

Was muss ich tun, wenn meine Fortbildung noch nicht beim DSV-Card- und Lizenzservice gemeldet ist?

Sollte Ihre Fortbildung vier Wochen nach Lehrgangsende noch nicht beim DSV gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die SSV-Geschäftsstelle.

Achtung: Bei Bezirkslehrgängen kann die Bearbeitungszeit auch bis zu 8 Wochen betragen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:26 Uhr
 

Wie viele Fortbildungstage sind für die Verlängerung der DSV Card notwendig?

Für die Verlängerung einer DSV Card gilt:

2-Tages-Lehrgang (15 UE) gilt für 2 Jahre
3-Tages-Lehrgang (22 UE) gilt für 3 Jahre

Achtung:
Für die Verlängerung der DSV-Card muss jede zweite Fortbildung in der Stammdisziplin gemacht werden.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:28 Uhr
 

Welche Fortbildungen kann ich zur Verlängerung meiner Lizenz besuchen?

Grundsätzlich können Sie alle Fortbildungen, welche zwei oder mehr als zwei Tage dauern, zur Verlängerung Ihrer DSV Card sowie Ihrer DOSB-Lizenz nutzen.
Für eine Verlängerung der DSV-Card müssen Sie jedoch jede zweite Fortbildung (alle vier Jahre) in Ihrer Stammdisziplin absolvieren.

Beispiel:
Sie haben die Grundstufe in der Disziplin Ski-Alpin. Nach zwei Jahren besuchen Sie eine Fortbildung Skigymnastik. Diese wird zur Verlängerung Ihrer DSV-Card und der DOSB-Lizenz anerkannt.

Für die Verlängerung Ihrer DSV Card müssen Sie die nächste Fortbildung nach weiteren zwei Jahren wieder in Ihrer Stammdisziplin Ski-Alpin besuchen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:29 Uhr
 

Welche Lizenz muss ich haben, damit der Verein Zuschüsse beim WLSB abrechnen kann?

Die Vorraussetzung für die Bezuschussung ist eine vom DSV-Card- und Lizenzservice ausgestellte gültige DOSB-Lizenz "Trainer C/B/A". Die Lizenz muss zur erstmaligen Registrierung beim WLSB eingereicht werden. Der WLSB vergibt für die Registrierung eine spezifische Lizenznummer.

Vereine können für jede gültige DOSB-Lizenz mit WLSB-Lizenznummer Zuschüsse beantragen. Anträge können bis Ende Oktober direkt beim WLSB eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den WLSB.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:31 Uhr
 

Kann ich mich von einem Lehrgang wieder abmelden?

Sie können sich jederzeit mit dem Ab- und Ummeldeformular von Ihrem gebuchten Lehrgang abmelden. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung fallen unabhängig vom Abmeldegrund (z.B. auch bei einer verletzungsbedingten Ab-/Ummeldung) Stornogebühren lt. der SSV-Anmelde- und Teilnahmebedingungen an.

Ihre Abmeldung senden Sie bitte an die SSV Geschäftsstelle oder bei Bezirkslehrgängen direkt an den zuständigen Bezirksreferenten.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:33 Uhr
 

Wie hoch sind die Stornogebühren?

Die Regelungen zur Ab-/Ummeldung und die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie der Übersicht der Stornogebühren.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. Oktober 2011 um 11:20 Uhr
 

Ich kann wegen einer Verletzung nicht am Lehrgang teilnehmen. Muss ich Storno bezahlen?

Bei einer Verletzung melden Sie sich bitte mit dem Um-/Abmeldeformular vom Lehrgang ab.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch in diesem Fall die Stornogebühren anfallen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:36 Uhr
 

Ersetzen Sofortmaßnahmen am Unfallort (Führerschein) den Erste Hilfe-Kurs?

Die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort", welche für den Führerschein der Klasse B benötigt werden, ersetzen nicht den "Erste Hilfe"-Kurs. Für die Ausbildung zum Übungsleiter wird ein kompletter und gültiger "Erste Hilfe"-Kurs mit 16 Unterrichteinheiten benötigt.

Hinweis: Der "Erste Hilfe"-Kurs mit 16 UE enthält die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" mit 8 UE.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:39 Uhr
 

Wie lange ist mein Erste Hilfe Kurs gültig?

Ihr "Erste Hilfe"-Kurs über 16 Unterrichtseinheiten ist zum Datum des Kursbesuches 2 Jahre gültig.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:40 Uhr
 

Muss ich die Reihenfolge der Lehrgänge einhalten?

Die Reihenfolge der Lehrgänge (Praxislehrgang - Theorielehrgang - Prüfungslehrgang) auf dem Weg zum DOSB Trainer C Breitensport ist aufgrund der inhaltlichen Verzahnung verpflichtend und muss zwingend eingehalten werden.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:41 Uhr
 

Welche Lizenzen kann ich beim SSV erwerben?

Der Schwäbische Skiverband bildet im Bereich Alpin, Snowboard; Nordic, Ski/-SB Tour folgende Lizenzen aus.

Ski-Alpin
DOSB Trainer C Breitensport / DSV Grundstufe Alpin
DOSB Trainer B Breitensport / DSV Instructor Alpin

Snowboard
DOSB Trainer C Breitensport / DSV Grundstufe Snowboard
DOSB Trainer B Breitensport / DSV Instructor Snowboard

Nordic
DOSB Trainer C Breitensport / DSV Grundstufe Nordic
DOSB Trainer B Breitensport / DSV Instructor Nordic

Skitour
DOSB Trainer C Breitensport / DSV Grundstufe Skitour
DOSB Trainer B Breitensport / DSV Instructor Skitour

Snowboard-Tour
DOSB Trainer C Breitensport / DSV Grundstufe SB-Tour
DOSB Trainer B Breitensport / DSV Instructor SB-Tour


Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:50 Uhr
 

Ich habe bereits eine DOSB Trainer C Lizenz. Wird diese bei der Ausbildung anerkannt?

Wenn Sie bereits eine DOSB Trainer C/B/A Lizenz in einer anderen Sportart besitzen, müssen Sie nur den Praxislehrgang und den Schneelehrgang besuchen. Der Theorielehrgang wird Ihnen aufgrund Ihrer bereits vorhandenen DOSB-Lizenz erlassen.

Bitte senden Sie Ihre DOSB Trainer Lizenz mit der Bitte um Prüfung der Unterlagen zur Registrierung an die SSV Geschäftsstelle.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 17:06 Uhr
 

Wettkampfsport


Was muss ich für eine Verlängerung meines Kampfrichterpasses tun?

Die Verlängerung des Kampfrichter-Passes setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Kampfrichter-Fortbildungslehrgang voraus.

Der Kampfrichter nimmt jährlich an einer Fortbildung teil, bei der die neusten Bestimmungen der Wettkampfregeln (DWO/IWO) besprochen, sowie technische Neuerungen bekanntgegeben und erörtert werden. Die Fortbildungstermine werden von den Bezirks- und Verbandsreferenten Kampfrichter bekanntgegeben.

Die Verlängerung des Kampfrichter-Passes erfolgt durch den Bezirks- oder Verbandsreferenten Kampfrichter.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. August 2011 um 17:07 Uhr
 

Wie und wo kann ich mich zu einer Kampfrichter-Fortbildung anmelden?

Die Anmeldung zu einer Kampfrichter-Fortbildung kann über den jeweiligen Bezirksreferenten Kampfrichter oder direkt über den Verbandsreferenten Kampfrichter erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. August 2011 um 17:06 Uhr
 

Wer ist mein Ansprechpartner für die Kamprichterausbildung?

Beim Schwäbischen Skiverband
Alpin Herr Wilhelm Haller (Kampfrichterreferent Alpin);
Nordisch Klaus Erlenmaier (Kamprichterrefent Nordisch)

Der zuständige Bezirks-Referent alpin oder nordischoder die Geschäftsstelle des Schwäbischen Skiverbandes.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 04. Juli 2011 um 10:55 Uhr
 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da die Trainerausbildung im Leistungssport ausschließlich über den Deutschen Skiverband geregelt wird, werden dort auch die Zulassungsvoraussetzungen zentral gesteuert.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:14 Uhr
 

Wie werde ich Kampfrichter?

Damit die Durchführung aller Skiwettkämpfe im Bereich des Deutschen Skiverbandes (DSV) den Wettkampfregeln (DWO/IWO) entsprechend gewährleistet wird, werden Kampfrichterinnen und Kampfrichter eingesetzt.

Die Kampfrichter werden ausgebildet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Anwärter den Kampfrichterpass und das Kampfrichterabzeichen ausgehändigt. Für die Ausbildung gelten die Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter (DWO/IWO)

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. Mai 2011 um 08:22 Uhr
 

Wo und wie kann ich mich für die Trainerausbildung anmelden?

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular des Deutschen Skiverbandes. Sobald Sie das Anmeldeformular ausgefüllt haben senden Sie dieses an uns (als Landesverband). Wir werden die Anmeldung prüfen, mit Unterschrift und Stempel versehen und danach mit den erforderlichen Anlagen an die DSV Trainerschule weiterleiten.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:24 Uhr
 

Wer ist mein Ansprechpartner für die Trainerausbildung im Leistungssport?

Ansprechpartner zur Traineraussbildung im Leistungssport finden Sie beim Deutschen Skiverband unter der Rubrik DSV Trainerschule.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:20 Uhr
 

Wie werde ich Trainer im Leistungssport?

Die Trainerausbildung im Bereich Leistungssport ist ausschließlich beim Deutschen Skiverband möglich. 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:19 Uhr
 

Kann ich mir als Athlet selbst einen Startpass beantragen?

Der Startpassantrag geht immer über den Verein der dem Schwäbischen Skiverband angehört. Eine Ausstellung eines Startpasses an einen Athlet ohne Vereinzugehörigkeit ist nicht möglich.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:04 Uhr
 

Welche Kriterien muss ich für die Beantragung eines Startpasses erfüllen?

Ein Startpassantrag kann nur dann gestellt werden, wenn Sie Mitglied in einem Verein sind, welcher dem Schwäbischen Skiverband angehört bzw. Mitglied ist.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:04 Uhr
 

Welche Kosten fallen an?

Es fallen lediglich 5 Euro für die Bearbeitung und die Erstellung des Startpasses an.
Zahlungsmöglichkeit bestehen grundsätzlich zwei Wege entweder über Lastschriftverfahren oder auf Rechnung

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:00 Uhr
 

Wie beantrage ich einen Startpass?

Zuerst das Formular Startpassantrag und die Aktivenerklärung zum Startpass ausfüllen und vom Verein stempeln und unterschreiben lassen.
Dannach folgende Unterlagen

  • Startpassantrag
  • Aktivenerklärung
  • 5 Euro

an die SSV Geschäftsstelle Bereich Wettkampfsport schicken.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 13:55 Uhr
 

An wen muss ich mich wenden wenn ich einen Startpass beantragen möchte?

An den Verein, welchem ich angehöre.
Dannach an die SSV Geschäftsstelle Bereich Wettkampfsport.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 13:53 Uhr
 

 
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