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Häufige Fragen (FAQ)
Auf der SSV Homepage können Sie sich über den Login einen persönlichen Zugang verschaffen. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 12:27 Uhr |
Den Personenzugang erhält man über die Registrierung.
Nach der Eingabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum muss man noch eine leichte Rechenaufgabe lösen und die Registrierung absenden.
Anschließend erhalten Sie eine automatisch generierte Email mit dem Anmeldenamen und Passwort. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 12:54 Uhr |
Über den Personenzugang können Sie nun alle in der SSV Datenbank gespeicherten persönlichen Daten |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:45 Uhr |
Änderungen können Sie nur im Bereich "Profil" vornehmen. Dort können Sie Ergänzungen, Änderungen oder Löschungen vornehmen. Nicht geändert werden können Vorname, Nachname und Geburtsdatum. Sollten hier falsche Einträge vorliegen, wenden Sie sich bitte an die SSV Geschäftsstelle. Sollten Sie in den anderen Bereichen Unstimmigkeiten feststellen, dann senden Sie die Kopien der entsprechenden Unterlagen an die SSV Geschäftsstelle. Dort wird nach einer Prüfung der Eintrag korrigiert. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:24 Uhr |
Die von Ihnen im Bereich "Profil" eingetragenen Daten werden zu Verbandszwecken und -zielen gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verwendet. Näheres ist in der SSV Datenschutzordnung geregelt, die Sie von unserer Homepage herunterladen können. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:44 Uhr |
Veröffentlicht werden die in der SSV Datenbank als öffentlich gekennzeichnete Daten. Welche Daten dies sind können Sie zurzeit noch nicht über Ihr „Profil“ abfragen. Sie können aber auf der SSV Homepage das Gremium aufrufen, in welchem Sie Mitglied sind. Wenn Sie dort mit dem Mauszeiger auf Ihren Namen fahren, erhalten Sie alle Daten angezeigt, die in unserer Datenbank als öffentlich gekennzeichnet sind. Die im Profil gespeicherten, aber im Internet nicht angezeigten Daten sind in der SSV Datenbank als nicht-öffentlich gekennzeichnet. Die Kennzeichnung als öffentliche und nicht-öffentliche Daten können derzeit nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SSV Geschäftsstelle machen. Wenn Sie in diesem Bereich eine Änderung wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:45 Uhr |
Auf der SSV Homepage sind in folgenden Bereichen Gremien veröffentlicht: Über uns > Präsidium Einzelne Ansprechpartner z.B. SSV Sportwarte und Disziplinleiter sind in den Kontaktboxen veröffentlicht. Im SBW Handbuch und Terminkalender sind alle Verbands- und Bezirksfunktionäre veröffentlicht. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:45 Uhr |
Die nicht öffentlichen Kommunikationsdaten werden nur für den Kontakt zwischen der Geschäftsstelle mit Ihnen sowie für den Kontakt zwischen den Funktionären eines Gremiums untereinander genutzt. Auf Anforderung erhält z.B. ein Bezirksvorsitzender eine Liste mit den öffentlichen und nicht öffentlichen Kontakten der Funktionäre seines Bezirksausschusses. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:45 Uhr |
Für Sie hat es den Vorteil, dass Sie über Ihre Daten selbst bestimmen können. Für den Verband hat es den Vorteil, dass die Daten in den Veröffentlichungen immer aktuell sind. Für die Gremienvorsitzenden hat es den Vorteil, dass sie keine zusätzlichen Listen pflegen müssen und bei der Geschäftsstelle immer die aktuellen Daten abrufen können. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:46 Uhr |
Zum Start von meinSSV.de wurde die Funktion „Postanschrift“ automatisch als Vereinsadministrator festgelegt.
Das Recht zur Rechtevergabe ist an die Rolle des Vereinsadmin geknüpft.
Bei einer Änderung kann der neue Vereinsadmin über seinen Personenzugang das Recht ausüben.
Eine Änderung des Vereinsadministrators ist jederzeit möglich.
Dazu muss das Formular „Personaländerungsmittelung Vereinsadministrator“, welches über die SSV-Homepage unter > Service > Formulare abrufbar ist, an die SSV-Geschäftsstelle gesandt werden.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:24 Uhr |
Über den Aufruf eines Vereinsfunktionärs kann der Vereinsadministrator diesem seine Rechte vergeben. Die einzelnen Rechte können grundsätzlich an mehrere Personen vergeben werden. Es empfiehlt sich aber auch hier die Rechte bewusst und restriktiv zu vergeben. Hierbei sind „Leserechte“ und „Bearbeitungsrechte“ zu unterscheiden. Zu den Leserechten gehört die Anzeige der
Zu den Bearbeitungsrechten gehört die
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:51 Uhr |
Der Vereinsadmin geht über Login zur Anmeldung und gibt die Vereinszugangsdaten (Anmeldename und Passwort) ein. Beispiel Skischulleiter: Rechte für Lizenzen, Lehrgangsanmeldungen und Terminpflege |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:53 Uhr |
Die Rechte können nur einer bereits in der SSV Datenbank vorhandenen Person erteilt werden. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten der Geschäftsstelle wird der gemeldeten Person die Funktion vergeben. Sobald dies geschehen ist kann der Vereinsadministrator der Person die notwendigen Rechte vergeben. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 13:24 Uhr |
Soll die Rolle des Vereinsadministrators eine andere Person im Verein wahrnehmen, dann ist die Änderung schriftlich bei der SSV Geschäftsstelle zu beantragen. Das Schreiben ist von der/den gemäß § 26 BGB vertretungsberechtigten Person/en zu unterschrieben. Das Formular finden Sie im Bereich Service > Formulare. Der Vereinsadministrator behält seine Rolle der Rechtevergabe so lange, bis eine schriftliche Änderungsmeldung an die SSV Geschäftsstelle geht. Der Vereinsadministrator kann das Recht der Administration auch einer anderen Person im Verein erteilen. Dieses Recht sollte bewusst und restriktiv vergeben werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 10:54 Uhr |
Die Vereinsfunktionäre bekommen ihre Rechte über ihren Personenzugang in der Zeile "Verband"angezeigt. Der Vereinsadministrator kann z.B. dem Skischulleiter die Rechte
Oder er kann dem/den Sportwart/en die Rechte
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. Mai 2012 um 14:03 Uhr |
Die Erstausstellung sowie die Verlängerung (nach Besuch einer Fortbildung) der DSV-Card kann ausschließlich beim DSV-Card- und Lizenzservice erfolgen. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:25 Uhr |
Wenn Sie eine Fortbildung absolviert haben, können Sie nach ca. 14 Tagen Ihre DSV-Card beim DSV-Card- und Lizenzservice in Planegg beantragen www.deutscherskiverband.de Die Beantragung ist online oder schriftlich möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den DSV-Card- und Lizenzservice. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:25 Uhr |
Sollte Ihre Fortbildung vier Wochen nach Lehrgangsende noch nicht beim DSV gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die SSV-Geschäftsstelle. Achtung: Bei Bezirkslehrgängen kann die Bearbeitungszeit auch bis zu 8 Wochen betragen. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:26 Uhr |
Für die Verlängerung einer DSV Card gilt: Achtung: |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:28 Uhr |
Grundsätzlich können Sie alle Fortbildungen, welche zwei oder mehr als zwei Tage dauern, zur Verlängerung Ihrer DSV Card sowie Ihrer DOSB-Lizenz nutzen. Beispiel: Für die Verlängerung Ihrer DSV Card müssen Sie die nächste Fortbildung nach weiteren zwei Jahren wieder in Ihrer Stammdisziplin Ski-Alpin besuchen. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:29 Uhr |
Die Vorraussetzung für die Bezuschussung ist eine vom DSV-Card- und Lizenzservice ausgestellte gültige DOSB-Lizenz "Trainer C/B/A". Die Lizenz muss zur erstmaligen Registrierung beim WLSB eingereicht werden. Der WLSB vergibt für die Registrierung eine spezifische Lizenznummer. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:31 Uhr |
Sie können sich jederzeit mit dem Ab- und Ummeldeformular von Ihrem gebuchten Lehrgang abmelden. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung fallen unabhängig vom Abmeldegrund (z.B. auch bei einer verletzungsbedingten Ab-/Ummeldung) Stornogebühren lt. der SSV-Anmelde- und Teilnahmebedingungen an. Ihre Abmeldung senden Sie bitte an die SSV Geschäftsstelle oder bei Bezirkslehrgängen direkt an den zuständigen Bezirksreferenten. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:33 Uhr |
Die Regelungen zur Ab-/Ummeldung und die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie der Übersicht der Stornogebühren. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. Oktober 2011 um 11:20 Uhr |
Bei einer Verletzung melden Sie sich bitte mit dem Um-/Abmeldeformular vom Lehrgang ab. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:36 Uhr |
Die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort", welche für den Führerschein der Klasse B benötigt werden, ersetzen nicht den "Erste Hilfe"-Kurs. Für die Ausbildung zum Übungsleiter wird ein kompletter und gültiger "Erste Hilfe"-Kurs mit 16 Unterrichteinheiten benötigt. Hinweis: Der "Erste Hilfe"-Kurs mit 16 UE enthält die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" mit 8 UE. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:39 Uhr |
Ihr "Erste Hilfe"-Kurs über 16 Unterrichtseinheiten ist zum Datum des Kursbesuches 2 Jahre gültig. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:40 Uhr |
Die Reihenfolge der Lehrgänge (Praxislehrgang - Theorielehrgang - Prüfungslehrgang) auf dem Weg zum DOSB Trainer C Breitensport ist aufgrund der inhaltlichen Verzahnung verpflichtend und muss zwingend eingehalten werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:41 Uhr |
Der Schwäbische Skiverband bildet im Bereich Alpin, Snowboard; Nordic, Ski/-SB Tour folgende Lizenzen aus. Ski-Alpin Snowboard Nordic
Skitour Snowboard-Tour |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 16:50 Uhr |
Wenn Sie bereits eine DOSB Trainer C/B/A Lizenz in einer anderen Sportart besitzen, müssen Sie nur den Praxislehrgang und den Schneelehrgang besuchen. Der Theorielehrgang wird Ihnen aufgrund Ihrer bereits vorhandenen DOSB-Lizenz erlassen. Bitte senden Sie Ihre DOSB Trainer Lizenz mit der Bitte um Prüfung der Unterlagen zur Registrierung an die SSV Geschäftsstelle. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 17:06 Uhr |
Die Verlängerung des Kampfrichter-Passes setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Kampfrichter-Fortbildungslehrgang voraus. Der Kampfrichter nimmt jährlich an einer Fortbildung teil, bei der die neusten Bestimmungen der Wettkampfregeln (DWO/IWO) besprochen, sowie technische Neuerungen bekanntgegeben und erörtert werden. Die Fortbildungstermine werden von den Bezirks- und Verbandsreferenten Kampfrichter bekanntgegeben. Die Verlängerung des Kampfrichter-Passes erfolgt durch den Bezirks- oder Verbandsreferenten Kampfrichter. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. August 2011 um 17:07 Uhr |
Die Anmeldung zu einer Kampfrichter-Fortbildung kann über den jeweiligen Bezirksreferenten Kampfrichter oder direkt über den Verbandsreferenten Kampfrichter erfolgen. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 29. August 2011 um 17:06 Uhr |
Beim Schwäbischen Skiverband Der zuständige Bezirks-Referent alpin oder nordischoder die Geschäftsstelle des Schwäbischen Skiverbandes. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 04. Juli 2011 um 10:55 Uhr |
Da die Trainerausbildung im Leistungssport ausschließlich über den Deutschen Skiverband geregelt wird, werden dort auch die Zulassungsvoraussetzungen zentral gesteuert. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:14 Uhr |
Damit die Durchführung aller Skiwettkämpfe im Bereich des Deutschen Skiverbandes (DSV) den Wettkampfregeln (DWO/IWO) entsprechend gewährleistet wird, werden Kampfrichterinnen und Kampfrichter eingesetzt. Die Kampfrichter werden ausgebildet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Anwärter den Kampfrichterpass und das Kampfrichterabzeichen ausgehändigt. Für die Ausbildung gelten die Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter (DWO/IWO) . |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 27. Mai 2011 um 08:22 Uhr |
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular des Deutschen Skiverbandes. Sobald Sie das Anmeldeformular ausgefüllt haben senden Sie dieses an uns (als Landesverband). Wir werden die Anmeldung prüfen, mit Unterschrift und Stempel versehen und danach mit den erforderlichen Anlagen an die DSV Trainerschule weiterleiten. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:24 Uhr |
Ansprechpartner zur Traineraussbildung im Leistungssport finden Sie beim Deutschen Skiverband unter der Rubrik DSV Trainerschule. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:20 Uhr |
Die Trainerausbildung im Bereich Leistungssport ist ausschließlich beim Deutschen Skiverband möglich. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:19 Uhr |
Der Startpassantrag geht immer über den Verein der dem Schwäbischen Skiverband angehört. Eine Ausstellung eines Startpasses an einen Athlet ohne Vereinzugehörigkeit ist nicht möglich. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:04 Uhr |
Ein Startpassantrag kann nur dann gestellt werden, wenn Sie Mitglied in einem Verein sind, welcher dem Schwäbischen Skiverband angehört bzw. Mitglied ist. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:04 Uhr |
Es fallen lediglich 5 Euro für die Bearbeitung und die Erstellung des Startpasses an. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 14:00 Uhr |
Zuerst das Formular Startpassantrag und die Aktivenerklärung zum Startpass ausfüllen und vom Verein stempeln und unterschreiben lassen.
an die SSV Geschäftsstelle Bereich Wettkampfsport schicken. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 13:55 Uhr |
An den Verein, welchem ich angehöre. |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 13:53 Uhr |




