Ab- bzw. Ummeldung zu Lehrgängen
AbmeldungJeder Teilnehmer ist berechtigt, sich vor Lehrgangsbeginn abzumelden. Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dafür ist das Ab-/Ummeldeformular zu verwenden. Als Eingang gilt das Datum des Eingangsstempels der Geschäftsstelle des SSVs bzw. des Faxes. Die im Zusammenhang mit der Abmeldung anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht "Stornogebühren ". Stornogebühren
Nichterscheinen zum Lehrgang ohne vorherige schriftliche Abmeldung gilt nicht als Rücktritt vom Lehrgang. In diesem Fall hat der SSV Anspruch auf die gesamte Lehrgangsgebühr. Der Schwäbische Skiverband behält sich vor, Forderungen und Stornogebühren der Hotels bei Absage bzw. Ummeldung nach dem Meldeschluss an die Teilnehmer bzw. deren Vereine weiterzugeben. Abmeldung mit Stellen eines ErsatzteilnehmersStellt ein Teilnehmer bei Verhinderung einen Ersatz-Teilnehmer, so fällt die Abmeldegebühr analog der Abmeldung vor dem Meldeschluss an. Der Ersatz-Teilnehmer ist mit dem offiziellen SSV-Anmeldeformular anzumelden und entsprechend als Ersatzteilnehmer zu kennzeichnen. Der SSV bucht die Anzahlung abzüglich der Gebühren zurück und bucht für den Ersatz-Teilnehmer erneut ab. Ummeldung zu einem anderen LehrgangJede Ummeldung wird wie eine Abmeldung und anschließende Neuanmeldung behandelt. Ummeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dafür ist das Ab-/Ummeldeformular zu verwenden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Ummeldung bei der SSV-Geschäftsstelle bzw beim Bezirksreferenten. Bei einer Ummeldung wird die Anzahlung abzüglich der fälligen Stornogebühr (siehe Stornogebühren) zurück gebucht und die Anzahlung für den Ersatz-Lehrgang abgebucht. |

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