Anmelde- und Teilnahmebedingungen
AnmeldeverfahrenFür Vereinsmitglieder, deren Verein am Online-Anmeldeverfahren teil nimmt, ist die Anmeldung zu Lehrgängen über die Registrierung bzw. den Login möglich. Alternativ steht die schriftliche Anmeldung grundsätzlich für alle Lehrgänge offen.
Für die Online-Anmeldung zu einem Lehrgang des Schwäbischen Skiverbandes muss ein persönlicher Account über das SSV-Webportal ("Login") erstellt werden. Als Anmeldename muss eine gültige E-Mail-Adresse verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der persönlichen Daten im persönlichen Account liegen beim Teilnehmer. D.h. der Teilnehmer trägt Sorge, dass seine Daten richtig eingegeben sind und nimmt ggf. Korrekturen selbst vor. Der SSV haftet ausdrücklich nicht bei unkorrekt eingegebenen Daten (vgl. Haftungsbegrenzung). Bei Lehrgängen mit Vereinsfreigabe muss nach Absenden der Anmeldung die Online-Freigabe durch den Verein erteilt werden. Erst dann gilt die Anmeldung als vollständig und wird an die SSV-Verwaltungssoftware übertragen. Mit dem Absenden der Daten für eine Anmeldung müssen die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des SSV akzeptiert werden. Die Einzugsermächtigung für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr wird durch Angabe der Bankverbindung und Akzeptieren der Anmelde- und Teilnahmebedingungen erteilt.
Für die schriftliche Anmeldung zu einem Lehrgang des Schwäbischen Skiverbandes darf nur das SSV-Anmeldeformular verwendet werden. Es muss vollständig und leserlich ausgefüllt sowie vom Teilnehmer und dem Vertreter des Vereins/der Abteilung unterzeichnet und mit dem Vereinsstempel versehen (Nachweis der aktuellen Vereinsmitgliedschaft) sein. Mit der Unterschrift akzeptiert der Teilnehmer die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des SSV. Für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr ist die Einzugsermächtigung auf dem SSV-Anmeldeformular auszufüllen und vom Kontoinhaber zu unterschreiben. Fehlt eine der Angaben ist die Anmeldung nicht gültig. Die Anmeldung zu den Lehrgängen wird mit dem Eingang des Anmeldeformulars bzw. der Online-Anmeldung und der Abbuchung der Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr durch den SSV verbindlich. Auf eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung verzichtet der Teilnehmer. Auf der SSV-Homepage können die Namen der angemeldeten Teilnehmer eingesehen werden. Ist eine Aufnahme in die Teilnehmerliste nicht möglich, wird der Teilnehmer informiert. Bei Lehrgängen des SSV gehen die notwendigen Informationen zum Lehrgang den Teilnehmern ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs zu. Anzahlung
Kosten und Abbuchung der LehrgangsgebührDie Kosten der Lehrgänge wurden nach den zur Zeit der Drucklegung des Terminkalenders vorliegenden Informationen berechnet. Der SSV behält sich eine Änderung entsprechend der Preisentwicklung ausdrücklich vor. Ermäßigungen für Liftkarten können nur gegen Vorlage einer zu Beginn des Lehrgangs gültigen DSV-Card mit IVSI-Logo bzw. des Personalausweises (unter 19 Jahre) gewährt werden. Der Schwäbische Skiverband behält sich vor, Lehrgänge aus dringenden Gründen (wie z.B. Schneemangel) anzupassen, räumlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen. Entstehende Mehrkosten bei Lehrgangsverlegung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Abbuchung für die Verbandslehrgänge erfolgt i. d. R. innerhalb einer Woche nach Vorliegen des Anmeldeformulars und gilt als Anmeldebestätigung bzw. Zulassung zum Lehrgang. Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt des Lehrgangs abgebucht. Sollte die Anmeldung auf die Warteliste genommen werden oder nicht angenommen werden können, wird die betreffende Person benachrichtigt. Es erfolgt keine Abbuchung. Meldeschluss und ZulassungDie Anmeldetermine (Meldeschluss) sind unbedingt einzuhalten. Die verfügbarkeit freier Plätze eines Lehrgangs kann der SSV-Homepage entnommen werden. Bei allen Meldungen zu Lehrgängen des SSV entscheidet die Reihenfolge des Eingangs des Anmeldeformulars über die Zulassung. Etwaige Sonderregelungen bzw. die Zulassungsvoraussetzungen sind bei den Lehrgängen vermerkt. Die Anmeldegebühr ist unten stehender Tabelle zu entnehmen. Adressat und AnsprechpartnerPostanschrift für alle Lehrgänge (Verbands- und Bezirkslehrgänge) ist die SSV-Geschäftsstelle, Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart. Für Verbandslehrgänge ist Ansprechpartner die SSV-Geschäftsstelle. Bei Bezirkslehrgängen ist der für die Organisation des jeweiligen Lehrgangs zuständige Ansprechpartner der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. {tab title=Abmeldung, Rücktritt und Ummeldung} Bitte beachten Sie die die Ab- und Ummeldebestimmungen. Unterlagen bzw. Nachweise für die Zulassung / TeilnahmeBitte beachten Sie die Hinweise in den jeweiligen Lehrgangsausschreibungen. Sofern vorhanden sind zum Lehrgang folgende Unterlagen mitzubringen:
SSV-Verbandsmagazin "skispur"Die Termine der Lehrgänge werden als Beileger im SSV-Verbandsmagazin "skispur" veröffentlicht und allen Abonnenten zugesandt. Infos zum Abonnement finden Sie unter www.skispur.de. Jeder Teilnehmer am Lehrgang „DSV Grundstufe“, welcher noch nicht Abonnent ist, erhält für ein Jahr ein kostenloses Abonnement des offiziellen SSV-Magazins "skispur". Zu diesem Zweck leitet der SSV die Postadresse des Teilnehmers an die SSV Service GmbH weiter. Das Abonnement endet automatisch nach einem Jahr. Es kann gegen Gebühr und Angabe der Zahlungsweise über die SSV-Geschäftsstelle verlängert werden. HaftungsbegrenzungDer Schwäbische Skiverband e.V. (SSV) ist bemüht, möglichst genaue und zuverlässige Informationen auf seiner Website und in seinen Printmedien zu veröffentlichen. Er übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung hinsichtlich der Aktualität und Richtigkeit der Informationen und lehnt jegliche diesbezügliche Verpflichtung sowie Haftung für den Fall von Irrtümern oder Auslassungen auf den SSV-Webseiten und in den Printmedien ausdrücklich ab. Der SSV behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile des Internet-Angebots oder das gesamte Angebot ohne vorherige und gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu kürzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder ganz einzustellen. Endgültige verbindliche Informationen erhalten die zugelassenen Teilnehmer unmittelbar vor dem Lehrgang. Sollten Sie fehlerhafte Angaben auf der SSV-Homepage bzw. in den SSV-Printmedien entdecken, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Die Haftung aller Organmitglieder des SSV, der Besonderen Vertreter nach § 30 BGB oder der mit der Vertretung des SSV beauftragten Personen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der SSV haftet nicht für Schäden, die durch Umstände, die nicht im Einfluss-Bereich des SSV liegen, durch Verzögerungen oder Unterbrechungen, durch unrichtige Inhalte der Medien, durch Verlust oder Löschung von Daten oder in sonstiger Weise entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom SSV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Haftungsansprüche gegen den SSV, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen und Angebote bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des SSV kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der SSV haftet nicht für nicht zustande gekommene Absprachen unter den Teilnehmern, insbesondere für Mitfahrgelegenheiten, Reisegelegenheiten und Übernachtungsgelegenheiten, den daraus resultierenden Folgen und nicht für Absprachen, die unter den Teilnehmern getroffen wurden. |

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