Satzung
Die Satzung des Schwäbischen Skiverbandes wurde am 26. März 2009 in Stuttgart beschlossen.
Sie ist unter der Nr. 942 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.
In § 18 der Satzung ist geregelt, dass zur Durchführung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes Ordnungen dienen.
Diese sind nicht Bestandteil der Satzung.
Deutsche Wettlaufordnung (DWO)
Die Internationale Skiwettkampfordnung (IWO) bildet die Grundlage für die Deutsche Wettkampfordnung (DWO). Die Artikel der IWO gelten auch für die DWO.
- DWO Band III Skisprung
- DWO Band IV Ski alpin
- DWO Band VII Nordische Kombination
- DWO Ski-Inline
{tab title=Ordnung für Leistungs- und Wettkampfsport (Sportordnung)}
Die Anforderungen bei der Organisation des Wettkampf- und Leistungssports werden immer komplexer und erfordern schnelle Entscheidungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es im Wettkampf- und Leistungssport die Sportausschüsse.
Jugendordnung
Die Schwäbische Skijugend ist die Jugendorganisation des Schwäbischen Skiverbandes e.V. Ihre Struktur, Aufgaben und Ziele sind in der Jugendordnung beschrieben.
Reisekostenordnung
Die Reisekostenordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen (Reisekostenvergütung) und der sonstigen Kosten der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des SSV und seiner Organe.
Honorar- und Vergütungsordnung
Für nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen können steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis 2100 Euro jährlich gezahlt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Übungsleiterfreibetrags ist das vorliegen eines schriftlichen Vertrages und das Vorliegen der Bestätigung des persönlichen Übungsleiterfreibetrages. Die Beträge sind in der Honorar- und Vergütungsordnung geregelt.
Breitensportordnung
Die Breitenssportordnung regelt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen des Ressorts Freizeitsport und Ausbildung im Schwäbischen Skiverband e.V.
Rahmenordnung für DSV-Skischulen
Zur Förderung des Schneesports in seiner gesamten Breite betreibt der DSV das Referat DSV-Skischule. In diesem werden die Interessen der Vereinsskischulen gebündelt und Rechte und Pflichten für DSV-Vereinsskischulen festgelegt.
Rahmenordnung für Schwäbische Skischulen
Zur Förderung und Entwicklung des Schneesports werden im Schwäbischen Skiverband e.V. ergänzend zur „DSV-Rahmenordnung für Vereinsskischulen“ in der „Ordnung für Vereinsskischulen“ die Kriterien für den Betrieb einer „Schwäbische Skischule“ festgelegt.
Ehrungsordnung
Der SSV ehrt Mitglieder seiner Vereine und Schneesportabteilungen sowie Personen und Institutionen, die sich um die Förderung des Schneesports außerordentliche Verdienste erworben haben.
Anti-Doping Ordnung
Der SSV übernimmt und anerkennt die Regelungen des Anti-Doping-Regelwerks des DSV e.V. und damit die von diesem anerkannten und eingeführten Regelungen der NADA und des der FIS sowie IBU. Zum Anti-Doping-Regelwerk in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören insbesondere, die
- Rechts- und Schiedsordnung des DSV e.V.
- Anti-Doping- Ordnung des DSV e.V.
- WADA- und NADA-Code mit Ausführungsbestimmungen
- FIS Anti-Doping-Rules mit Ausführungsbestimmungen
- IBU Anti-Doping-Regeln
- SSV Anti-Doping-Ordnung
Datenschutzordnung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Verbandszwecks, ist es für den SSV notwendig, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und weiterzugeben. Der SSV speichert diese Daten in einem zentralen Informationssystem. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzordnung geregelt.

Service 





