Skivereine und Sportvereine mit Skiabteilungen sind juristische Personen und somit Träger von Rechten und Pflichten. Sie können klagen und verklagt werden. Sie schließen Verträge mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern z.B. Trainern und Übungsleitern ab, sie sind Bauherren und sie führen Veranstaltungen durch. Ihre Lehrkräfte und Trainer sind mit Kindern und Jugendlichen im Training, auf Skifreizeiten und bei Wettkämpfen.
Schneesportspezifische Rechtsthemen werden regelmäßig im Verbandsorgan "skispur" veröffentlicht.
| Thema | Ausgabe |
| Pistensicherungspflicht | 4/2010 |
| Unfälle mit Rennrädern | 2/2010 |
| Beschädigungen von Langlaufloipen | 1/2010 |
| Haftung des Skilehrers | 5/2009 |
| Versicherungsschutz im Wintersport | 4/2009 |
| Haftungsfragen bei Unfällen mit Inline Skates und Skirollern | 3/2009 |
| Versicherungsschutz bei Wintersportunfällen | 2/2009 |
| Haftung des Sportveranstalters | 1/2009 |
| Strafrechtliche Verantwortung im Wintersport | 6/2008 |
| Haftung des Sportlehrers | 5/2008 |
| Haftung des Reiseveranstalters | 4/2008 |
| Haftung des Vorsitzenden | 3/2008 |
| Brauchen wir eine Helmpflicht | 2/2008 |
Bei allgemeinen Fragen zum Vereinsrecht gibt das WLSB Servicebüro Auskunft. Der WLSB bietet auch Seminare zum Thema „Rechts-, Haftungs- und Versicherungsfragen“ an.
Im Magazin „Sport in BW“ werden regelmäßig Beiträge zum Thema Recht und Steuern veröffentlicht.

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