Dem Verbandshauptausschuss gehören an:
- die Angehörigen des Präsidiums,
- die Bezirksvorsitzenden,
- die Sportwarte und Referenten und
- bis zu sechs Beisitzern mit besonders zugewiesenen Aufgaben.
Der Verbandshauptausschuss tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Der Verbandshauptausschuss ist zuständig für die:
- Beschlussfassung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit die Regelung der Angelegenheit nicht dem Verbandstag obliegt,
- die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltsrechnung
- Beschlussfassung über die Belastung von Grundvermögen und die Aufnahme von Darlehen von im Einzelfall mehr als 30.000 Euro
- Genehmigung der vom Präsidium beschlossenen Ordnungen.

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