Das Präsidium besteht aus
- dem Präsidenten
- den vier Vizepräsidenten
- dem Vertreter der Bezirksvorsitzenden
- dem Verbandsjugendleiter
- dem hauptamtlichen Geschäftsführer
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Präsident und die Vizepräsidenten. Sie vertreten den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Der Präsident vertritt allein, im Übrigen vertreten jeweils zwei Vizepräsidenten gemeinsam.
Das Präsidium
- ist für die Angelegenheiten des Verbandes zuständig, soweit diese nicht dem Verbandstag oder dem Verbandshauptausschuss obliegen,
- führt die laufenden Geschäfte,
- erstellt den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung,
- beruft die Beiratsmitglieder der Gesellschaften, an denen der SSV beteiligt ist,
- ist zuständig für Änderungen und Anpassungen der Anti-Doping Ordnung sowie deren Inkraftsetzung,
- ist nach Zustimmung durch den Verbandshauptausschuss ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut der Satzung und der Ordnungen zu beseitigen sowie Änderungen, die auf Grund etwaiger Beanstandungen des Registergerichts oder der Finanzbehörde erforderlich werden, vorzunehmen.
Der Aufgabenbereich des Präsidiums wird in folgende Ressorts aufgeteilt:
- Finanzen
- Leistungssport und Wettkampfsport
- Freizeitsport und Ausbildung
- Sonderaufgaben
Die Ressorts werden jeweils von einem der Vizepräsidenten geleitet.

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