Satzung
Die Satzung des Schwäbischen Skiverbandes wurde am 26. März 2009 in Stuttgart beschlossen.
Sie ist unter der Nr. 942 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.
In § 18 der Satzung ist geregelt, dass zur Durchführung der Zwecke und Aufgaben des Verbandes Ordnungen dienen.
Diese sind nicht Bestandteil der Satzung.
Deutsche Wettlaufordnung (DWO)
Die Internationale Skiwettkampfordnung (IWO) bildet die Grundlage für die Deutsche Wettkampfordnung (DWO). Die Artikel der IWO gelten auch für die DWO.
- DWO Band III Skisprung
- DWO Band IV Ski alpin
- DWO Band VII Nordische Kombination
- DWO Ski-Inline
Honorar- und Vergütungsordnung
Für nebenberufliche Tätigkeiten für gemeinnützige Organisationen können steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis 2100 Euro jährlich gezahlt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Übungsleiterfreibetrags ist das vorliegen eines schriftlichen Vertrages und das Vorliegen der Bestätigung des persönlichen Übungsleiterfreibetrages. Die Beträge sind in der Honorar- und Vergütungsordnung geregelt.
Anti-Doping Ordnung
Der SSV übernimmt und anerkennt die Regelungen des Anti-Doping-Regelwerks des DSV e.V. und damit die von diesem anerkannten und eingeführten Regelungen der NADA und des der FIS sowie IBU. Zum Anti-Doping-Regelwerk in ihrer jeweils geltenden Fassung gehören insbesondere, die
- Rechts- und Schiedsordnung des DSV e.V.
- Anti-Doping- Ordnung des DSV e.V.
- WADA- und NADA-Code mit Ausführungsbestimmungen
- FIS Anti-Doping-Rules mit Ausführungsbestimmungen
- IBU Anti-Doping-Regeln
- SSV Anti-Doping-Ordnung
Datenschutzordnung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Verbandszwecks, ist es für den SSV notwendig, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und weiterzugeben. Der SSV speichert diese Daten in einem zentralen Informationssystem. Der Umgang mit den personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzordnung geregelt.

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