Breitensport
Wo kann ich meine DSV-Card beantragen?
Die Erstausstellung sowie die Verlängerung (nach Besuch einer Fortbildung) der DSV-Card kann ausschließlich beim DSV-Card- und Lizenzservice erfolgen.
Wo kann ich meine DSV Card verlängern?
Wenn Sie eine Fortbildung absolviert haben, können Sie nach ca. 14 Tagen Ihre DSV-Card beim DSV-Card- und Lizenzservice in Planegg beantragen www.deutscherskiverband.de
Die Beantragung ist online oder schriftlich möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den DSV-Card- und Lizenzservice.
Was muss ich tun, wenn meine Fortbildung noch nicht beim DSV-Card- und Lizenzservice gemeldet ist?
Sollte Ihre Fortbildung vier Wochen nach Lehrgangsende noch nicht beim DSV gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die SSV-Geschäftsstelle.
Achtung: Bei Bezirkslehrgängen kann die Bearbeitungszeit auch bis zu 8 Wochen betragen.
Wie viele Fortbildungstage sind für die Verlängerung der DSV-Card notwendig?
Für die Verlängerung einer DSV Card gilt:
2-Tages-Lehrgang (15 UE) gilt für 2 Jahre
3-Tages-Lehrgang (22 UE) gilt für 3 Jahre
Achtung:
Für die Verlängerung der DSV-Card muss jede zweite Fortbildung in der Stammdisziplin gemacht werden.
Welche Fortbildungen kann ich zur Verlängerung meiner Lizenz besuchen?
Grundsätzlich können Sie alle Fortbildungen, welche zwei oder mehr als zwei Tage dauern, zur Verlängerung Ihrer DSV-Card sowie Ihrer DOSB-Lizenz nutzen.
Für eine Verlängerung der DSV-Card müssen Sie jedoch jede zweite Fortbildung (alle vier Jahre) in Ihrer Stammdisziplin absolvieren.
Beispiel:
Sie haben die Grundstufe in der Disziplin Ski-Alpin. Nach zwei Jahren besuchen Sie eine Fortbildung Skigymnastik. Diese wird zur Verlängerung Ihrer DSV-Card und der DOSB-Lizenz anerkannt.
Für die Verlängerung Ihrer DSV-Card müssen Sie die nächste Fortbildung nach weiteren zwei Jahren wieder in Ihrer Stammdisziplin Ski-Alpin besuchen.
Welche Lizenz muss ich haben, damit der Verein Zuschüsse beim WLSB abrechnen kann?
Die Vorraussetzung für die Bezuschussung ist eine vom DSV-Card- und Lizenzservice ausgestellte gültige DOSB-Lizenz "Trainer-C/B/A". Die Lizenz muss zur erstmaligen Registrierung beim WLSB eingereicht werden. Der WLSB vergibt für die Registrierung eine spezifische Lizenznummer.
Vereine können für jede gültige DOSB-Lizenz mit WLSB-Lizenznummer Zuschüsse beantragen. Anträge können bis Ende Oktober direkt beim WLSB eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den WLSB.
Kann ich mich von einem Lehrgang wieder abmelden?
Sie können sich jederzeit mit dem Ab- und Ummeldeformular von Ihrem gebuchten Lehrgang abmelden. Vor dem Meldeschluss ist die Abmeldung auch online möglich. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung fallen unabhängig vom Abmeldegrund (z.B. auch bei einer verletzungsbedingten Ab-/Ummeldung) Stornogebühren lt. der SSV-Anmelde- und Teilnahmebedingungen an.
Ihre Abmeldung senden Sie bitte an die SSV-Geschäftsstelle.
Wie hoch sind die Stornogebühren?
Die Regelungen zur Ab-/Ummeldung und die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie der Übersicht der Stornogebühren.
Ich kann wegen einer Verletzung nicht am Lehrgang teilnehmen. Muss ich Storno bezahlen?
Bei einer Verletzung melden Sie sich bitte mit dem Um-/Abmeldeformular vom Lehrgang ab.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch in diesem Fall die Stornogebühren anfallen.
Ersetzen Sofortmaßnahmen am Unfallort (Führerschein) den Erste Hilfe-Kurs?
Die "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort", welche früher für den Führerschein der Klasse B benötigt wurden, werden nicht mehr angeboten. Sie wurden durch den Erste Hilfe-Kurs ersetzt. Für die Ausbildung zum Übungsleiter wird eine gültige "Erste Hilfe"-Schulung mit (mind.) 9 Unterrichteinheiten benötigt.
Hinweis: Seit 01.04.2015 ist der "Erste Hilfe"-Kurs von 16 UE auf 9 UE verkürzt.
Wie lange ist meine "Erste Hilfe"-Schulung gültig?
Ihre "Erste Hilfe"-Schulung über 9 Unterrichtseinheiten ist zum Datum des Kursbesuches 2 Jahre gültig.
Muss ich die Reihenfolge der Lehrgänge einhalten?
Die Reihenfolge der Lehrgänge (Praxislehrgang - Theorielehrgang - Prüfungslehrgang) auf dem Weg zum DOSB Trainer-C Breitensport ist aufgrund der inhaltlichen Verzahnung verpflichtend und muss zwingend eingehalten werden.
Welche Lizenzen kann ich beim SSV erwerben?
Der Schwäbische Skiverband bildet im Bereich Ski-Alpin, Snowboard, Nordic, Ski/-SB-Tour folgende Lizenzen aus.
Ski-Alpin
DOSB Trainer-C Breitensport / DSV-Grundstufe Ski-Alpin
DOSB Trainer-B Breitensport / DSV-Instructor Ski-Alpin
Snowboard
DOSB Trainer-C Breitensport / DSV-Grundstufe Snowboard
DOSB Trainer-B Breitensport / DSV-Instructor Snowboard
Nordic
DOSB Trainer-C Breitensport / DSV-Grundstufe Nordic
DOSB Trainer-B Breitensport / DSV-Instructor Nordic
Skitour
DOSB Trainer-C Breitensport / DSV-Grundstufe Skitour
DOSB Trainer-B Breitensport / DSV-Instructor Skitour
Snowboard-Tour
DOSB Trainer-C Breitensport / DSV-Grundstufe Snowboardtour
DOSB Trainer-B Breitensport / DSV-Instructor Snowboardtour
Ich habe bereits eine DOSB Trainer-C Lizenz. Wird diese bei der Ausbildung anerkannt?
Wenn Sie bereits eine DOSB Trainer-C/B/A Lizenz in einer anderen Sportart besitzen, müssen Sie nur den Praxislehrgang und den Schneelehrgang besuchen. Der Theorielehrgang wird Ihnen aufgrund Ihrer bereits vorhandenen DOSB-Lizenz erlassen.
Bitte senden Sie Ihre DOSB-Trainer-Lizenz mit der Bitte um Prüfung der Unterlagen zur Registrierung an die SSV-Geschäftsstelle.
Wettkampfsport
Was muss ich für eine Verlängerung meines Kampfrichterpasses tun?
Die Verlängerung des Kampfrichter-Passes setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Kampfrichter-Fortbildungslehrgang voraus.
Der/die Kampfrichter:in nimmt jährlich an einer Fortbildung teil, bei der die neusten Bestimmungen der Wettkampfregeln (DWO/IWO) besprochen, sowie technische Neuerungen bekanntgegeben und erörtert werden. Die Fortbildungstermine werden von den Bezirks- und Verbandsreferenten Kampfrichter bekanntgegeben.
Die Verlängerung der Kampfrichterlizenz erfolgt automatisch durch die Verbandsverwaltungssoftware. Das Gültgkeitsdatum ist im Personenaccount ersichtlich.
Wie und wo kann ich mich zu einer Kampfrichter-Aus bzw. Fortbildung anmelden?
Die Anmeldung zu einer Kampfrichter-Fortbildung erfolgt über die Ausschreibung im Online-Terminkalender. Vor der Anmeldung muss man sich über die SSV Homepage registrieren.
Wer ist mein Ansprechpartner für die Kampfrichterausbildung?
Beim Schwäbischen Skiverband
Ski-Alpin Ralph Salzmann (Referent Kampfrichter Alpin);
Ski-Nordisch Klaus Erlenmaier (Referent Kamprichter Nordisch)
Biathlon Andreas Köppe (Referent Kampfrichter Biathlon)
Sie können sich aber auch an die Bezirksreferent:innen oder die Geschäftsstelle des Schwäbischen Skiverbandes wenden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Da die Trainerausbildung im Leistungssport ausschließlich über den Deutschen Skiverband geregelt wird, werden dort auch die Zulassungsvoraussetzungen zentral gesteuert.
Wie werde ich Kampfrichter:in?
Damit die Durchführung aller Skiwettkämpfe im Bereich des Deutschen Skiverbandes (DSV) den Wettkampfregeln (DWO/IWO) entsprechend gewährleistet wird, werden Kampfrichter:innen eingesetzt.
Die Ausbildung beim SSV schließt mit einer Prüfung ab. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der/die Anwärter:in den Kampfrichterpass ausgehändigt. Für die Ausbildung gelten die Ausbildungsrichtlinien für Kampfrichter (

Wo und wie kann ich mich für die Trainerausbildung anmelden?
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular des Deutschen Skiverbandes. Sobald Sie das Anmeldeformular ausgefüllt haben senden Sie dieses an die SSV Geschäftsstelle. Wir werden die Anmeldung prüfen, mit Unterschrift und Stempel versehen und danach mit den erforderlichen Anlagen an die DSV Trainerschule weiterleiten.
Wer ist mein/e Ansprechpartner:in für die Trainerausbildung im Leistungssport?
Ansprechpartner:innen zur Traineraussbildung im Leistungssport finden Sie beim Deutschen Skiverband unter der Rubrik DSV Trainerschule.
Wie werde ich Trainer:in im Leistungssport?
Die Trainerausbildung im Bereich Leistungssport ist ausschließlich beim Deutschen Skiverband möglich.
Kann ich als Athlet:in selbst einen Startpass beantragen?
Ein Startpass kann nur durch den/die Athlet:in online beantragt werden. Nach Prüfung durch den Verein und die SSVGeschäftsstelle kann der/die Athlet:in den Startpasses im Personenaccount ausdrucken.
Kann der Verein einen Startpass für eine/n Athlet:in beantragen?
Nein, das ist nicht möglich, da für den Startpass persönliche Daten des/der Athlet:in benötigt werden.
Welche Kriterien muss ich für die Beantragung eines Startpasses erfüllen?
Einen Startpass kann nur ein Vereinsmitglied eines im Schwäbischen Skiverband organisierten Vereins beantragen.
Welche Kosten fallen an?
Dem Verein werden 5 Euro in Rechnung gestellt. Alle aktiven Startpässe kosten jährlich für Erwachsene 2 € und für Jugendliche 1 €.
Die Zahlungsmöglichkeit besteht grundsätzlich über zwei Wege entweder über Lastschriftverfahren oder auf Rechnung.