zu Lehrgängen
Abmeldung
Jede/r Teilnehmer:in ist berechtigt, sich vor Lehrgangsbeginn abzumelden. Vor dem Meldeschluss besteht die Möglichkeit der Online-Abmeldung. Abmeldungen nach Meldeschluss müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dafür ist das Ab-/Ummeldeformular zu verwenden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Abmeldung bei der SSV-Geschäftsstelle. Die im Zusammenhang mit der Abmeldung anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht "Stornogebühren".
Stornogebühren
Zeitpunkt |
Betrag |
Ab-/Ummeldung vor Meldeschluss | 10 € |
Abmeldung mit Stellen eines Ersatzteilnehmers (Verein) |
10 € |
Ab-/Ummeldung nach dem Meldeschluss bis 8 Tage vor Lehrgangsbeginn |
12,50 € pro Lehrgangstag |
Ab-/Ummeldung 7 Tage vor Lehrgangsbeginn bis zum Lehrgangsbeginn |
25 € pro Lehrgangstag |
Fehlen ohne Abmeldung / Lehrgang angetreten und vor Ende abgebrochen |
Betrag in voller Höhe |
Nichterscheinen zum Lehrgang ohne vorherige schriftliche Abmeldung gilt nicht als Rücktritt vom Lehrgang. In diesem Fall hat der SSV Anspruch auf die gesamte Lehrgangsgebühr.
Der Schwäbische Skiverband behält sich vor, Forderungen und Stornogebühren der Hotels bei Absage bzw. Ummeldung nach dem Meldeschluss an die Teilnehmer:innen bzw. deren Vereine weiterzugeben.
Abmeldung mit Stellen eines Ersatzteilnehmers
Stellt ein/e Teilnehmer:in bei Verhinderung eine/n Ersatz-Teilnehmer:in aus dem gleichen Verein, so fällt die Abmeldegebühr analog der Abmeldung vor dem Meldeschluss an. Die/der Ersatz-Teilnehmer:in ist mit dem offiziellen SSV-Anmeldeformular anzumelden und entsprechend als Ersatzteilnehmer:in zu kennzeichnen. Der SSV bucht die Anzahlung abzüglich der Gebühren zurück und bucht für die/den Ersatz-Teilnehmer:in erneut ab.
Ummeldung zu einem anderen Lehrgang
Jede Ummeldung wird wie eine Abmeldung und anschließende Neuanmeldung behandelt. Ummeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dafür ist das SSV-Ab-/Ummeldeformular zu verwenden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Ummeldung bei der SSV-Geschäftsstelle. Bei einer Ummeldung wird die Anzahlung abzüglich der fälligen Stornogebühr (siehe Stornogebühren) zurück gebucht und die Anzahlung für den Ersatz-Lehrgang abgebucht.