Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Anmeldeverfahren
Für Vereinsmitglieder, deren Verein am Online-Anmeldeverfahren teilnimmt, ist die Anmeldung zu Lehrgängen über die Registrierung bzw. den Login möglich. Alternativ steht die schriftliche Anmeldung grundsätzlich für alle Lehrgänge offen.
Für die Online-Anmeldung zu einem Lehrgang des Schwäbischen Skiverbandes muss ein persönlicher Account über das SSV-Webportal ("Login") erstellt werden. Zur Anmeldung muss eine gültige E-Mail-Adresse verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der persönlichen Daten im persönlichen Account liegen bei den Teilnehmenden. D.h. die/der Teilnehmer:in trägt Sorge, dass die persönlichen Daten richtig eingegeben sind und nimmt ggf. Korrekturen selbst vor. Der SSV haftet ausdrücklich nicht bei unkorrekt eingegebenen Daten (vgl. Haftungsbegrenzung). Bei Lehrgängen mit Vereinsfreigabe muss nach Absenden der Anmeldung die Online-Freigabe durch den Verein erteilt werden. Erst dann gilt die Anmeldung als vollständig und wird an die SSV-Verwaltungssoftware übertragen. Mit dem Absenden der Daten für eine Anmeldung müssen die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des SSV akzeptiert werden. Die Einzugsermächtigung für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr wird durch Angabe der Bankverbindung und Akzeptieren der Anmelde- und Teilnahmebedingungen erteilt. Die Bezahlung durch den Verein kann nur bei vorliegender Einzugsermächtigung des Vereins ausgewählt werden. Bitte setzen Sie sich hierfür mit Ihren Vereinsverantwortlichen in Verbindung. Der Eintrag des Vereinskontos im eigenen Profil ist untersagt.
Der SSV akzeptiert ausnahmsweise diese Online-Zustimmung zum Lastschrifteinzug. Da die „Einzugsermächtigung“ grundsätzlich im Original beim SSV vorliegen muss, bitten wir die Teilnehmer:innen das Formular „SEPA Basislastschrift Person“ umgehend auszufüllen und an die SSV Geschäftsstelle zu senden.

Für die schriftliche Anmeldung zu einem Lehrgang des Schwäbischen Skiverbandes darf nur das SSV-Anmeldeformular verwendet werden. Es muss vollständig und leserlich ausgefüllt sowie von der/dem Teilnehmer:in und der/dem Vertreter:in des Vereins/der Abteilung unterzeichnet und mit dem Vereinsstempel versehen (Nachweis der aktuellen Vereinsmitgliedschaft) sein. Mit der Unterschrift akzeptiert die/der Teilnehmer:in die Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzordnung des SSV. Für die Anmelde- bzw. Lehrgangsgebühr ist das SEPA-Basislastschriftmandat auf dem SSV-Anmeldeformular auszufüllen und von der/dem Kontoinhaber:in zu unterschreiben. Fehlt eine der Angaben ist die Anmeldung nicht gültig.
Die Anmeldung zu den Lehrgängen wird mit dem Eingang des Anmeldeformulars bzw. der Online-Anmeldung verbindlich. Generell wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit entsprechenden Leistungen bereits bei der Anmeldung empfohlen (vgl. Übersicht "Anzahlung und Stornogebühren"). Bitte prüfen Sie vor Abschluss der Versicherung, ob die Leistungen den persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
Auf eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung verzichtet die/der Teilnehmer:in. Des Weiteren wird mit der Anmeldung der Weitergabe der personenbezogenen Daten im Rahmen der Notwendigkeit für die Lehrgangsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung zugestimmt (vgl. Datenschutzbestimmungen). Ist eine Aufnahme in die Teilnehmerliste nicht möglich, wird die/der Teilnehmer:in informiert. Bei Lehrgängen des SSV gehen die notwendigen Informationen zum Lehrgang den Teilnehmern ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs zu.
Hinweis:
Der SSV empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Anzahlung
Zeitpunkt | Betrag |
Anmeldung zum Ausbildungslehrgang (vor Meldeschluss) | Anzahlung bis max. 200 € |
Anmeldung zum Fortbildungslehrgang (vor Meldeschluss) | Anzahlung bis max. 100 € |
Anmeldung nach Meldeschluss sofern freie Plätze - bitte vor Anmeldung mit SSV-Geschäftsstelle klären |
Anzahlung zzgl. 10 € |
Kosten und Abbuchung der Lehrgangsgebühr
Die im Terminkalender (und den Online-Ausschreibungen) angegebenen Kosten sind für Teilnehmer:innen aus SSV-Mitgliedsvereinen ausgewiesen. Die Tarife für Privatpersonen ohne entsprechende Mitgliedschaft können bei der SSV-Geschäftsstelle erfragt werden. Die Kosten der Lehrgänge wurden nach den zur Zeit der Drucklegung des Terminkalenders vorliegenden Informationen berechnet. Der SSV behält sich eine Änderung entsprechend der Preisentwicklung ausdrücklich vor. Ermäßigungen für Liftkarten können nur gegen Vorlage einer zu Beginn des Lehrgangs gültigen DSV-Card mit IVSI-Logo bzw. des Personalausweises (unter 19 Jahre) gewährt werden.
Der Schwäbische Skiverband behält sich vor, Lehrgänge aus dringenden Gründen (wie z.B. Schneemangel, Änderung von Wechselkursen, Änderung Unterkünfte etc.) anzupassen, räumlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen. Entstehende Mehrkosten bei Lehrgangsverlegung gehen zu Lasten der Teilnehmer:innen.
Die/der Teilnehmer:in erhält über die Anzahlung bzw. die Restzahlung eine Rechnung per E-Mail (oder ausnahmsweise per Post) auf welcher das Zahlungsziel (frühester Termin), die SSV Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz ausgewiesen sind.
Sollte die Anmeldung auf die Warteliste genommen werden oder nicht angenommen werden können, wird die betreffende Person benachrichtigt. Es erfolgt keine Abbuchung.
Meldeschluss
Die Anmeldetermine (Meldeschluss) sind unbedingt einzuhalten. Die Verfügbarkeit freier Plätze eines Lehrgangs kann der SSV-Homepage entnommen werden. Bei allen Meldungen zu Lehrgängen des SSV entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldung (Anmeldung mit Vereinsfreigabe, ggf. Einverständniserklärung und beim Lehrgang gelistete Nachweise) über die Zulassung. Etwaige Sonderregelungen bzw. die Zulassungsvoraussetzungen sind bei den Lehrgängen vermerkt.
Die Anmeldung nach Meldeschluss ist technisch bedingt online nicht möglich, kann jedoch schriftlich mit dem SSV-Anmeldeformular vollzogen werden. Eine Teilnahmegarantie besteht bei einer Anmeldung nach Meldeschluss nicht. D.h. die Anmeldung nach Meldeschluss kann nur im Falle freier Restkapazitäten berücksichtigt werden.
Zulassung
Die Zulassungsvoraussetzungen sind bei den Lehrgängen vermerkt. Die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anmeldung (Teilnehmeranmeldung mit Vereinsfreigabe) sowie das Einreichen der notwendigen Nachweise bei der SSV-Geschäftsstelle entscheidet über die Zulassung. Etwaige Sonderregelungen sind bei den Lehrgängen vermerkt.
Ausgewählte Beispiele für die Einreichung der Nachweise:
Nachweis | Zeitpunkt / Verfahren |
Gefordertes Mindestalter bzw. Einverständniserklärung bei Teilnehmer U18 | Einreichung mit der Anmeldung |
Vereinsfreigabe | Freischaltung nach der Online-Anmeldung oder Stempel und Unterschrift auf dem Anmeldeformular |
SEPA-Mandat | Bei der Anmeldung (online/schriftlich) angeben |
Nachweis Antrag auf DSV-Card- und Lizenz | Anmeldung zum Trainer-C Schnee-/Prüfungslehrgang / Einreichung der Bestätigungsmail des DSV-Card- und Lizenzservice bei der SSV-Geschäftsstelle |
Erste Hilfe | Vorlage beim Schnee-/Prüfungslehrgang |
Praktikumsnachweise | Vorlage beim Schnee-/Prüfungslehrgang |
Ehrenkodex (2-fache Ausführung) | Abgabe beim Schnee-/Prüfungslehrgang |
Notwendige Lehrgangsnachweise | Automatisierte Prüfung über die in der SSV-Datenbank hinterlegten Lehrgänge (ACHTUNG: Bei Teilnahme an verbandsfremden Lehrgängen bitte die Nachweise mit Anmeldung einreichen) |
...weitere Nachweise | Einreichung mit der Anmeldung |
Adressat und Ansprechpartner
Postanschrift für alle Lehrgänge (Verbands- und Bezirkslehrgänge) ist die SSV-Geschäftsstelle, Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart.
Für Verbandslehrgänge ist Ansprechpartner die SSV-Geschäftsstelle. Bei Bezirkslehrgängen ist die/der für die Organisation des jeweiligen Lehrgangs zuständige Ansprechpartner:in der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.
Unterlagen bzw. Nachweise für die Zulassung / Teilnahme
Bitte beachten Sie zwingend die Hinweise in den jeweiligen Lehrgangsausschreibungen.
SSV-Verbandsmagazin "skispur"
Die Termine der Lehrgänge werden als Beileger im SSV-Verbandsmagazin "skispur" veröffentlicht und allen Abonnenten zugesandt. Infos zum Abonnement finden Sie unter www.skispur.de.
Jede/r Teilnehmer:in am Schneelehrgang „DSV-Grundstufe“ bzw. "DSV-Instructor", welche/r noch nicht Abonnent:in ist, erhält für ein Jahr ein kostenloses Abonnement des offiziellen SSV-Magazins "skispur". Zu diesem Zweck leitet der SSV die Postadresse des Teilnehmers an die SSV Service GmbH weiter. Das Abonnement endet automatisch nach einem Jahr. Es kann gegen Gebühr und Angabe der Zahlungsweise über die SSV-Geschäftsstelle verlängert werden.
Hinweise zur Fotoerstellung und -nutzung
Der Schwäbische Skiverband e.V. dokumentiert seine Lehrgänge und Veranstaltungen mit Foto- und/oder Videoaufnahmen sowie Tonaufnahmen. Diese werden zur Öffentlichkeitsarbeit (auch in den sozialen Medien) genutzt und dienen außerdem der dauerhaften Dokumentation des jeweiligen Lehrgangs bzw. der entsprechenden Veranstaltung (offline und online und können so auch im außereuropäischen Ausland abgerufen werden).
Diese Verarbeitung dient der Wahrung unseres berechtigten Interesses an Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Gegen die Verarbeitung steht allen Teilnehmenden in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht zu.
Mit der Anmeldung und der Teilnahme am Lehrgang bzw. der Veranstaltung bestätigt die/der Teilnehmer:in über diese Dokumentation der Veranstaltung informiert zu sein. Wollen Teilnehmende diese Foto-, Film und/oder Tonaufnahmen mit ihrer Beteiligung nicht, so müssen sie dies vor Ort den Fotografen, Kameraleuten bzw. zuständigen Personen mitteilen.
Weitere Hinweise zum Datenschutz sind in der SSV-Datenschutzordnung nachlesbar.
Haftungsbegrenzung
Der Schwäbische Skiverband e.V. (SSV) ist bemüht, möglichst genaue und zuverlässige Informationen auf seiner Website und in seinen Printmedien zu veröffentlichen. Er übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung hinsichtlich der Aktualität und Richtigkeit der Informationen und lehnt jegliche diesbezügliche Verpflichtung sowie Haftung für den Fall von Irrtümern oder Auslassungen auf den SSV-Webseiten und in den Printmedien ausdrücklich ab. Der SSV behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teile des Internet-Angebots oder das gesamte Angebot ohne vorherige und gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu kürzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder ganz einzustellen. Endgültige verbindliche Informationen erhalten die zugelassenen Teilnehmer unmittelbar vor dem Lehrgang. Sollten Sie fehlerhafte Angaben auf der SSV-Homepage bzw. in den SSV-Printmedien entdecken, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung.
Die Haftung aller Organmitglieder des SSV, der besonderen Vertreter nach § 30 BGB oder der mit der Vertretung des SSV beauftragten Personen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Der SSV haftet nicht für Schäden, die durch Umstände, die nicht im Einflussbereich des SSV liegen, durch Verzögerungen oder Unterbrechungen, durch unrichtige Inhalte der Medien, durch Verlust oder Löschung von Daten oder in sonstiger Weise entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom SSV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Haftungsansprüche gegen den SSV, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen und Angebote bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des SSV kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der SSV haftet nicht für nicht zustande gekommene Absprachen unter den Teilnehmern, insbesondere für Mitfahrgelegenheiten, Reisegelegenheiten und Übernachtungsgelegenheiten, den daraus resultierenden Folgen und nicht für Absprachen, die unter den Teilnehmer:innen getroffen wurden.