Lizenz reaktivieren

Seit der Saison 2011/2012 gelten für die Lizenzen folgende Regelungen nach Überschreitung der Gültigkeit:

 

Überschreitungsdauer Regelung
1-3 Jahre

Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung

4-7 Jahre Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in
  • Theorie
  • Methodik
  • Technik
mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik

8 und mehr Jahre Wiedereinstiegslehrgang im Rahmen einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in der bisherigen Lizenzstufe in
  • Theorie
  • Methodik
  • Technik

mit Nachweis des Lernerfolgs in allen drei Bereichen.

Die Lernerfolgskontrolle wird durch den eingesetzten Ausbilder abgenommen. Bitte teilen Sie dem zuständigen Lehrgangsverantwortlichen (Bezirk/Geschäftsstelle) vor Lehrgang mit, dass es sich um einen Wiedereinstieg handelt. Der Lehrgangsverantwortliche trägt dann in Abstimmung mit dem jew. Ausbilder dafür Sorge, dass die Lizenzreaktivierung in der SSV-Datenbank erfolgt und somit der Lizenzausweis beim DSV-Card- und Lizenzservice beantragt werden kann.

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