Seit der Saison 2011/2012 gelten für die Lizenzen folgende Regelungen nach Überschreitung der Gültigkeit:
Überschreitungsdauer | Regelung |
1-3 Jahre |
Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung |
4-7 Jahre | Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in
|
8 und mehr Jahre | Wiedereinstiegslehrgang im Rahmen einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in der bisherigen Lizenzstufe in
mit Nachweis des Lernerfolgs in allen drei Bereichen. |
Die Lernerfolgskontrolle wird durch den eingesetzten Ausbilder abgenommen. Bitte teilen Sie dem zuständigen Lehrgangsverantwortlichen (Bezirk/Geschäftsstelle) vor Lehrgang mit, dass es sich um einen Wiedereinstieg handelt. Der Lehrgangsverantwortliche trägt dann in Abstimmung mit dem jew. Ausbilder dafür Sorge, dass die Lizenzreaktivierung in der SSV-Datenbank erfolgt und somit der Lizenzausweis beim DSV-Card- und Lizenzservice beantragt werden kann.