DOSB Lizenz / DSV Card verlängern

Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung Ihrer DSV-Card sowie Ihrer DOSB-Lizenz nur beim DSV-Card- und Lizenzservice möglich ist.

Verlängerung der DSV-Card mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten (= 2 Lehrgangstage):

  • die Verlängerung gilt jeweils bis Juli eines Jahres. D.h. die Fortbildung gilt ab dem Fortbildungsdatum 2 bzw. 3 Jahre plus dem Zeitraum zum darauffolgenden Juli.
  • keine Verlängerung gilt mehr als 3 Jahre
  • Fortbildungspflicht besteht mindestens jedes 2. Mal in der Stammdisziplin.
  • Trainingslehrgänge DSV-Grundstufe und DSV-Instructor werden wie Fortbildungen gewertet.
  • Kumulieren der Fortbildungen ist nicht möglich.
  • Für einen nicht-bestandenen Ausbildungslehrgang erhalten die Teilnehmer eine Verlängerung auf die aktuelle Ausbildungsstufe.

Regelung für die Verlängerung der DSV-Card für DSV-Grundstufe und DSV-Instructor:

3-Tages-Fortbildung (22 UE)                                3 Jahre Verlängerung
2 Tages-Fortbildung (15 UE) 2 Jahre Verlängerung

 

Regelung für die Verlängerung der DSV-Card für DSV-Skilehrer/Snowboardlehrer/Tourenführer u.ä.:

3-Tages-Fortbildung (22 UE)                                2 Jahre Verlängerung
2 Tages-Fortbildung (15 UE) 2 Jahre Verlängerung


Verlängerung der DOSB-Lizenz mit mindestens 15 Unterrichtseinheiten:

DOSB Trainer-C/B Breitensport                            4 Jahre Verlängerung
DOSB Trainer-A Breitensport 2 Jahre Verlängerung

 
Einmalig ist vor Verlängerund der DSV-Card eine Bearbeitung des DSV E-Learning Moduls "Schneesport schaut hin - Prävention sexualisierter Gewalt" zu absolvieren. Die Bearbeitung wird beim DSV in der Datenbank gespeichert. 
Hier geht's zum E-Lerning-Modul: "Schneesport schaut hin - Prävention sexualisierter Gewalt"
Die Anleitung zur Bearbeitung finden Sie hier.

Praktische Tipps und Wissenswertes zur Verlängerung der Ausweisgültigkeit:

  • Die SSV-Geschäftsstelle leitet die Teilnehmerlisten der SSV- und SSV-Bezirkslehrgänge per Online-Schnittstelle an den DSV-Card- und Lizenz-Service weiter. Daher muss keine Teilnahmebestätigung an den DSV-Card- und Lizenz-Service gesandt werden.
  • Die SSV-Geschäftsstelle kann keine Auskünfte über den Stand der Bearbeitung geben. Hierzu wenden Sie sich bitte an den DSV-Card- und Lizenzservice.
  • Den Online-Antrag bzw. das DSV-Beantragungsformular frühestens ca. 4 Wochen nach Lehrgangsende an den DSV-Card- und Lizenz-Service senden (Diese Zeit wird benötigt, damit der Lehrgangsleiter vom SSV bzw. SSV-Bezirk die Teilnehmerliste an die SSV-Geschäftsstelle geben kann und diese die Weiterleitung an die Datenbank beim DSV-Card- und Lizenz-Service vornimmt s.o.
  • Bei der Anmeldung zu Lehrgängen immer vollständigen Namen (keine Spitznamen!) und Geburtsdatum angeben, da nur so eine eindeutige Identifikation der Person und somit Zuordnung der Fortbildung in der Datenbank des DSV-Card- und Lizenzservice möglich ist. Fehlerhafte Daten können nicht zugeordnet werden.
  • Die verlängerte Lizenz muss zum Erhalt der Zuschussmittel dem WLSB über den Verein eingereicht werden. Das aktuell gültige Einreich- bzw. Nachweisverfahren legt der WLSB in Abstimmung mit den Vereinen fest.
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