Die Schwäbischen Skischulen sind die regionale Marke im Skischulwesen. Sie erfüllen die Qualitätskriterien der SSV-Rahmenordnung für Vereinsskischulen für die laufende Saison. Dies garantiert ein kunden- und zielgruppenorientiertes Angebot an Ski- und Snowboard-Kursen auf hohem Niveau.
Wie wird aus einer Vereinsskischule eine Schwäbische Skischule?
Entsprechend der SSV-Rahmenordnung für Vereinsskischulen können Vereine ihre Vereinsskischule als „Schwäbische Skischule“ zertifizieren lassen. Dazu müssen bei einem Antrag folgende Kriterien erfüllt sein:
- Verein ist Mitglied im SSV
- Benennung eines Skischulleiters
- Drei lizenzierte Lehrkräfte mit gültiger Fortbildung für die beantragte Saison
Der Zeitplan des Genehmigungsverfahrens sieht bei einem Erstantrag folgendermaßen aus:
Zeitraum | Vorgang |
Ende Juni | Antragsfrist für Schwäbische Skischulen |
Ende Juli | Versand der Genehmigungen |
Einige wichtige Erläuterungen sind wie folgt:
Seminarteilnahme |
Der Skischulleiter oder eine lizenzierte Lehrkraft muss in der ersten Saison an einem SSV-Skischulleiterseminar teilnehmen. Für die folgenden Saisonen gelten die Regelungen der Rahmenordnung. |
Saison | 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres (Genehmigungsstichtag ist der 31. Juli analog DSV-Card) |
Umlage | Die Verwaltungsgebühr (Umlage) wird den Schwäbischen Skischulen nach der Saison in Rechnung gestellt. |
Die Antragsunterlagen sind vollständig auszufüllen und fristgerecht an die SSV-Geschäftsstelle zu senden. Für Rückfragen steht Ihnen die SSV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.