SSV-Skischule

Die Schwäbischen Skischulen sind die regionale Marke im Skischulwesen. Sie erfüllen die Qualitätskriterien der SSV-Rahmenordnung für Vereinsskischulen für die laufende Saison. Dies garantiert ein kunden- und zielgruppenorientiertes Angebot an Ski- und Snowboard-Kursen auf hohem Niveau.
 

Wie wird aus einer Vereinsskischule eine Schwäbische Skischule?
Entsprechend der SSV-Rahmenordnung für Vereinsskischulen können Vereine ihre Vereinsskischule als „Schwäbische Skischule“ zertifizieren lassen. Dazu müssen bei einem Antrag folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Verein ist Mitglied im SSV
  • Benennung eines Skischulleiters
  • Drei lizenzierte Lehrkräfte mit gültiger Fortbildung für die beantragte Saison


Der Zeitplan des Genehmigungsverfahrens sieht bei einem Erstantrag folgendermaßen aus: 

Zeitraum Vorgang
Ende Juni Antragsfrist für Schwäbische Skischulen
Ende Juli Versand der Genehmigungen


Einige wichtige Erläuterungen sind wie folgt:

Seminarteilnahme

Der Skischulleiter oder eine lizenzierte Lehrkraft muss in der ersten Saison an einem SSV-Skischulleiterseminar teilnehmen. Für die folgenden Saisonen gelten die Regelungen der Rahmenordnung.
Saison 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres (Genehmigungsstichtag ist der 31. Juli analog DSV-Card)
Umlage Die Verwaltungsgebühr (Umlage) wird den Schwäbischen Skischulen nach der Saison in Rechnung gestellt.

















Die Antragsunterlagen sind vollständig auszufüllen und fristgerecht an die SSV-Geschäftsstelle zu senden. Für Rückfragen steht Ihnen die SSV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. 

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