Lizenz reaktivieren

Regelungen für die Überschreitung der Lizenzgültigkeit:

Überschreitungsdauer 0-1 Jahr
  •  Kulanzjahr, keine Lizenzreaktivierung erforderlich
Überschreitungsdauer 1-3 Jahre
  •  Option 1: Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in der Stammdisziplin
  •  Option 2: Teilnahme an einer 2-tägigen Fortbildung in der Stammdisziplin + Off-Snow Day
Überschreitungsdauer 4-7 Jahre
  •  Option 1: Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in der Stammdisziplin mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik
  •  Option 2: Teilnahme an einer 2-tägigen Fortbildung in der Stammdisziplin mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik + Off-Snow Day
Überschreitungsdauer ab 8 Jahre
  •  Option 1: Teilnahme an einer (mind.) 3-tägigen Fortbildung in der Stammdisziplin mit Lernerfolgskontrolle in Technik, Methodik und Theorie
  •  Option 2: Teilnahme an einer 2-tägigen Fortbildung in der Stammdisziplin mit Lernerfolgskontrolle in Technik, Methodik und Theorie + Off-Snow Day

 Die Lernerfolgskontrolle wird durch die eingesetzte Ausbilderin oder den Ausbilder durchgeführt. Bitte teile der SSV-Geschäftsstelle direkt nach der Anmeldung zum Lizenzreaktivierungslehrgang mit, dass es sich um einen Wiedereinstieg handelt. Die Lehrgangsleitung meldet die Lizenzreaktivierung und gegebenenfalls die Lernerfolgskontrolle an die SSV-Geschäftsstelle. Anschließend kann die Lizenzverlängerung beim DSV-Card- und Lizenzservice beantragt werden. 

 Off-Snow Day

Der SSV bietet ab der Saison 2025/26 die Möglichkeit eine zweitägige Schnee-Fortbildung in der Stammdisziplin mit einem dritten Off-Snow-Fortbildungstag zur Lizenzreaktivierung zu kombinieren.

Des Weiteren kann diese Kombination (Fortbildung im Schnee und Off-Snow Day) zu einer dreijährigen Verlängerung der Lizenz herangezogen werden (analog zu einer dreitägigen Fortbildung im Schnee). Dies ist nur für Übungsleiter mit der Ausbildungsstufe DSV-Grundstufe oder DSV-Instructor möglich. Ein DSV-Skilehrer erhält gemäß den regulären Verlängerungsregelungen lediglich 2 Jahre.

Die Teilnahme am Off-Snow-Fortbildungstag (8UE) kann zur Verlängerung/ Reaktivierung einer Lizenz anerkannt werden, wenn:

  • Eine zweitägige Fortbildung im Schnee in der Stammdisziplin (absolviert über den SSV oder DSV) innerhalb einer Saison (von 01.08. bis 31.07.) absolviert wurde.
  • Ein vom SSV angebotener dritter Off-Snow-Fortbildungstag besucht wurde.

Eine Anmeldung zum Off-Snow Day ist auch ohne zusätzlichen 2-tägigen Schneelehrgang möglich, dient allerdings nicht der Lizenzverlängerung.

Wir danken herzlich unseren Unterstützern