Der Bund stellt 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Pro Projekt sind bis zu 8 Millionen Euro Förderung möglich. Sportvereine sollten jetzt ihre Kommune ansprechen, denn das Förderportal öffnet am 10. November.

Info des DOSB

Der Haushaltsausschuss hat den Weg für ein neues Sportstättenförderprogramm des Bundes freigemacht. Mit diesem Programm soll die im Koalitionsvertrag versprochene „Sportmilliarde“ des Bundes umgesetzt werden.

Gestern, Donnerstag, den 16. Oktober, hat das Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Projektaufruf für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgestellt (Zur Meldung). Für den Projektaufruf 2025/2026 sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro veranschlagt.

Was wird gefördert?
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. 
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt im Eigentum Dritter (insbesondere Vereinseigentum) befindet.

Wie wird gefördert?
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent; der kommunale Eigenanteil reduziert sich entsprechend auf 25 Prozent. Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen ist möglich. Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist dagegen ausgeschlossen.

Das heißt: Kommunen können Projekte ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 555.000 Euro einreichen. Befindet sich eine Kommune in einer Haushaltsnotlage, können Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 333.000 Euro eingereicht werden.

Wann wird gefördert?
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 digital über das Förderportal des Bundes einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.

Das BBSR beabsichtigt eine digitale Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Termin ist noch nicht bekannt. Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet.  Zudem soll es ein FAQ zum Programm und zum Projektaufruf geben.

Was ist jetzt zu tun? 
Wenn Vereine einen Investitionsbedarf für ihre (vereinseigenen oder in kommunaler Hand befindlichen) Sportstätten sehen, müssen sie unverzüglich auf ihre kommunalen Mandatsträger (Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte) und Verwaltungen zugehen und von der Notwendigkeit an der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren überzeugen. Als Hilfestellung haben wir auf der DOSB-Website die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm zusammengestellt. Wir empfehlen Vereinen, in den nächsten drei Monaten ihre Chance für eine Förderung zu nutzen.

Insbesondere durch die Kumulierbarkeit des neuen Programms mit Fördermitteln bspw. der Länder, bietet sich aufgrund der zusätzlichen Mittel durch das Ländersondervermögen eine große Chance, von diesem neuen Programm mit möglichst geringem kommunalen Eigenanteil zu profitieren.

Was unternimmt der DOSB?
Die Ausgestaltung des Förderprogramms kann uns auf Grund seiner bürokratischen Hürden, der Verteilungssystematik, und der weitgehenden Unzugänglichkeit für Vereine nicht zufriedenstellen. Dazu haben wir öffentlich Stellung genommen. Es geht nun darum, in dem bestehenden Verfahren das Maximale herauszuholen und gleichzeitig auf Veränderungen hinzuwirken. Wir werden im politischen Berlin zudem weiterhin dafür kämpfen, dass es nicht bei den nun eingestellten 333 Millionen bleibt, sondern die volle Sportmilliarde – am besten jährlich – in die dringend nötige Sanierung und Modernisierung unserer Sportstätten fließt. Die nächste Entscheidung über zusätzliche Mittel für den Projektaufruf über den Bundeshaushalt 2026 fällt am 13. November im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Wir halten Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden. Bei fachlichen Fragen oder Hinweisen melden Sie sich gern beim Team Sportstätten und Umwelt des DOSB (Maike Weitzmann, Referentin Sportstätten und Umwelt, weitzmann@dosb.de <mailto:weitzmann@dosb.de>).

Weiterführende Links:

 Projektaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten“

 Meldung BBSR – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

 Fragen und Antworten zum Förderprogramm

 DOSB-Stellungnahme: Nachbesserungen bei Sportstättenförderprogramm


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